Ausschreibung: Evaluation zur Anstossfinanzierung

Projekte können bis zum 30. November 2016 eingegeben werden: Ausschreibungen BSV

Die Ausgangslage für die Evaluation bildet das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung („Anstossfinanzierung“), ein befristetes Impulsprogramm, mit welchem die Schaffung neuer Betreuungsangebote finanziell unterstützt wird. Es geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Jacqueline Fehr vom 22. März 2000 zurück, wurde per 1. Februar 2003 in Kraft gesetzt und ist bis zum 31. Januar 2019 befristet. Die Auswirkungen des Gesetzes werden regelmässig evaluiert.