Kanton Aargau: Schulen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in die Pflicht nehmen

Die vorberatende Kommission empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, den Gegenvorschlag aber zur Annahme (vgl. Medienmitteilung).

Die Kommission hat sämtliche Artikel des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) und die Revisionen des Schulgesetzes sowie des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes gutgeheissen. Gleichzeitig hat sie den Regierungsrat beauftragt, abzuklären, ob sich die Wohnsitzgemeinde in jedem Fall unabhängig vom Betreuungsort an den Kosten beteiligen muss.

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CVP will Schulen in die Pflicht nehmen

Die CVP hat ausserdem angekündigt, dass sie nach der Sommerpause einen Vorstoss einreichen wird, der die Schulen dazu verpflichten möchte, einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten (vgl. Aargauer Zeitung, 04.08.2015).