Deutschland: Forderung nach einer Kindergrundsicherung

In Deutschland werden Kinder heute je nach Erwerbssituation der Eltern finanziell gefördert. Dieses Modell bevorzuge Besserverdienende, da diese mit steigendem Einkommen von steuerlichen Kinderfreibeträgen profitieren. Die Steuerersparnis von Besserverdienenden würde das Kindergeld, das Normalverdienende an Zuschüssen erhielten, übersteigen. Dieses Ungleichgewicht möchte der Deutsche Kinderschutzbund mit ihrem Vorschlag für eine Kindergrundsicherung beseitigen.

Die Kindergrundsicherung fordert eine Gleichbehandlung aller Kinder und möchte das notwendige Existenzminimum von 619 Euro monatlich für alle Kinder absichern. Dieses setzt sich aus dem sächlichen Existenzminimum (399 Euro), das durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt wird, und einem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (220 Euro) zusammen. Familien mit höherem Einkommen würden nur den Mindestbetrag von gut 300 Euro erhalten. Die Kindergrundsicherung würde vor allem Familien mit mittleren Einkommen unterstützen.

Verschiedene Verbände und VertreterInnen aus der Wissenschaft unterstützen die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die viele bisherige einzelne Förderleistungen (Sozialgeld, Kinderzuschlag, Kindergeld usw.) durch eine Leistung für alle Kinder ersetzt.

Im Konzept zur Kindergrundsicherung betonen die BefürworterInnen zudem die Bedeutung des quantitativen und qualitativen Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Jugendliche. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für mehr Chancengerechtigkeit.

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