Kanton St. Gallen: Kantonsrat beschliesst höhere Steuerabzüge für familienergänzende Kinderbetreuung

Der St. Galler Kantonsrat kommt mit dieser Erhöhung der steuerlichen Abzüge für Drittbetreuungskosten auf 15'000 Franken auch einem Anliegen des Bundes zuvor: Auf Bundesebene ist zurzeit eine Gesetzesänderung in Erarbeitung, welche die maximalen Abzüge für familienergänzende Kinderbetreuung auf Bundes- und auf Kantonsebene erhöhen will. Die Bundes-Vorlage verlangt dabei, dass die Kantone einen Abzug der Drittbetreuungskosten von mindestens 10'000 Franken bei den kantonalen Steuern zulassen.

Neben der Erhöhung der Abzüge für Drittbetreuungskosten beschloss der Kantonsrat an seiner Sitzung zudem, den maximalen Steuerabzug der Krankenkassenprämien von Kindern von bisher 600 auf 1000 Franken zu erhöhen.

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