Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen stossen auf breite Zustimmung

Auch das Netzwerk Kinderbetreuung hat sich mit einer Stellungnahme für alle drei Punkte der Gesetzesänderung ausgesprochen:

  • Für die Finanzhilfen für Familienorganisationen soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden: Weil der Bund nur eine eingeschränkte Handlungskompetenz zur Unterstützung von Familien hat und darum bei der Familienförderung sehr zurückhaltend ist, kommt Familienorganisationen umso mehr eine zentrale Rolle zu bei der Bereitstellung von Angeboten und Dienstleistungen für Familien. Der Bund hat bereits bisher Finanzhilfen an Familienorganisationen ausbezahlt; mit der Gesetzesänderung erhalten diese Finanzhilfen aber spezifische gesetzliche Grundlagen im Familienzulagengesetz.
  • Die Ausbildungszulagen für Jugendlichen sollen neu ab dem Zeitpunkt des Beginns ihrer nachobligatorischen Ausbildung ausgerichtet werden: Die Jugendlichen können bereits vor dem 16. Lebensjahr mit einer Ausbildung beginnen, weshalb es auch früher möglich sein sollte, die Kinder- in Ausbildungszulagen umzuwandeln.
  • Die Familienzulagen sollen neu auch arbeitslosen alleinstehenden Müttern gewährt werden: In keiner Bevölkerungsgruppe ist das Armutsrisiko vergleichbar hoch wie bei alleinerziehenden Müttern, von denen in den Städten jede zweite auf Sozialhilfe angewiesen ist. Diese Gesetzesanpassung ist daher auch im Hinblick auf die Prävention von Kinderarmut und die Verbesserung der Zugangschancen der Kinder in diesen Familien notwendig.

Neben zahlreichen Familienorganisationen haben sich auch weitere Akteure wie beispielsweise der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV zustimmend zur Vorlage geäussert. Insgesamt sind die Änderungen auf breite Zustimmung gestossen. Nur der Schweizerische Gewerbeverband SGV sowie die Schweizerische Volkspartei SVP melden grundsätzliche Bedenken an und kritisieren, dass mit den vorgesehenen Änderungen auch ein Leistungsausbau einhergeht. Sämtliche eingereichten Stellungnahmen von Verbänden, politischen Parteien, Städten und Kantonen sowie weiteren Akteuren können hier eingesehen werden.

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