Kantonale Vorstösse fordern Einsatz der Bundes-Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Parlamentsentscheid für Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Mit dem Nationalratsentscheid vom Mai 2017 stand fest: der Bund stellt in den kommenden Jahren Finanzhilfen im Umfang von knapp 100 Mio. Franken zur Verfügung, um den im internationalen Vergleich in der Schweiz sehr hohen Elternbeitrag für Kita-Plätze zu senken und Betreuungsangebote mehr auf die effektiven Bedürfnisse von Familien abzustimmen. Dabei wird der Bund Betreuungseinrichtungen und -projekte nicht direkt subventionieren, sondern Kantone und Gemeinden können diese Gelder beantragen, um ihrerseits Kitaplätze stärker zu subventionieren und innovative Projekte für Betreuungsstrukturen zu fördern.

Der Bund übernimmt durch die Finanzhilfen nur einen Teil der Kosten für die Betreuungsplätze und für neue Betreuungsprojekte; auch die Kantone oder die Gemeinden müssten also willens sein, ihren zusätzlichen Teil zur Stärkung ihres Kinderbetreuungsangebots zu leisten. Ob die Kantone hierfür Bundesmittel beantragen und in Anspruch nehmen wollen, steht ihnen frei.

Kantonale Vorstösse fordern rasche und effektive Inanspruchnahme der Bundesgelder

Politische Kräfte in verschiedenen Kantonen sorgen sich aus diesem Grund, dass ihr Kanton auf die Bundes-Finanzhilfen verzichten wird, um selber keine Investitionen ergreifen zu müssen. Seit dem Finanzhilfen-Entscheid des Bundesparlaments wurden daher in verschiedenen Kantonalparlamenten Vorstösse eingereicht, welche die Kantonsregierung dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass die gesprochenen Bundesgelder effektiv in den Kantonen, Gemeinden und bei den Familien ankommen.

  • So fordern im Kanton Uri zwei SP-Landräte die Regierung in einer Motion auf, zusammen mit den Gemeinden die gesetzlichen Grundlagen für eine deutliche Senkung der Kosten familienergänzender Kinderbetreuung zu schaffen.
  • Auch eine Motion aus der AL-Fraktion des Zürcher Kantonsrats verlangt vom Regierungsrat, alsbald die Gesetzesbasis zu schaffen, damit die Bundes-Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung zur Reduktion der Drittbetreuungskosten von Eltern eingesetzt werden.
  • Im Kanton Baselland hat die CVP eine Interpellation eingereicht, welche vom Regierungsrat unter anderem verlangt, aufzuzeigen, inwiefern der Kanton und seine Gemeinden von den Bundesfinanzhilfen in den nächsten Jahren profitieren können.
  • In die gleiche Richtung gehen die Anfrage der SP im Grossen Rat Graubünden und die Interpellationen der GLP-Fraktion im aargauischen Grossen Rat sowie der SP und Grünen im Kanton St. Gallen: Auch sie wollen von der Regierung wissen, wie diese sicherstellen wird, dass Familien in ihrem Kanton von den Bundes-Finanzhilfen profitieren werden, und welche konkreten Schritte hierfür in Angriff genommen werden.

Zurückhaltende Reaktionen der Kantonsregierungen

In ihren Antworten auf die Interpellationsfragen geben sich die angesprochenen Regierungen der Kantone Graubünden, Aargau und St. Gallen zurückhaltend: Bevor über das weitere Vorgehen zur Inanspruchnahme der Finanzhilfen entschieden wird, müsse zuerst die Überarbeitung der Bundesverordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung abgewartet werden. Diese Verordnung muss aufgrund des Entscheids von National- und Ständerat angepasst werden.

Die Antwort auf die Motion der SP Uri ist noch ausstehend. Die Motion der AL-Fraktion Zürich wurde vom Zürcher Regierungsrat mit Verweis auf die kantonale Kompetenzordnung bereits ablehnend beantwortet: Im Kanton Zürich seien grundsätzlich die Gemeinden für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung zuständig; eine Volksinitiative, welche diese Verpflichtung dem Kanton zuschreiben wollte, wurde 2010 von der Stimmbevölkerung verworfen. Zürcher Gemeinden müssten sich also bereit erklären, ihre Subventionen für familienergänzende Kinderbetreuung zu erhöhen – in diesem Falle könnte der Kanton ein entsprechendes Gesuch beim Bund einreichen.

Wo und in welchem Ausmass die Bundes-Finanzhilfen in den Kantonen und Gemeinden tatsächlich als Chance für bezahlbarere und bedürfnisgerechtere Kinderbetreuungsangebote genutzt werden, bleibt also abzuwarten.

Weitere Informationen:

  • Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, 29.06.2016
  • Revidiertes Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, Schlussabstimmungstext, 16.06.2017