Anstossfinanzierung: Inklusion bei der Kinderbetreuung nicht berücksichtigt

insieme begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung grundsätzlich. Gerade für Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung ist die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aber nicht nur durch die hohen Kosten, die Abstimmungsproblematik und die fehlende Flexibilität der vorhandenen familienergänzenden Betreuungsangebote erschwert. Die wesentliche Einschränkung für Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung liegt in der fehlenden Anzahl geeigneter Plätze und Angebote.

Insieme forderte deshalb in einer Stellungnahme, dass in dem Gesetz der Inklusionsgedanke verankert wird (Art. 1) und Projekte zur Umsetzung des Integrationsauftrages unterstützt werden können (Art. 3b). Insieme stützt sich dabei auf den Auftrag im Artikel 24 der UNO-Behindertenrechtskonvention, "ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen" zu gewährleisten. Das schliesst auch die Kinderbetreuung mit ein.

insieme Schweiz wird sich nun beim Nationalrat dafür einsetzen, dass die inklusive familienergänzende Kinderbetreuung in Zukunft durch den Bund unterstützt wird.

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