Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gelder des Bundes wurden bisher nach dem Prinzip „first come - first served“ verteilt. Ab dem 1. Februar 2017 gelten nun aber verschärfte Bedingungen für Vorhaben aus den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Waadt und Zug. Erst wenn aus den anderen Kantonen keine Gesuche mehr eingereicht werden, werden Projekte aus diesen Kantonen berücksichtigt. Mit dieser Massnahme soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Regionen von den Geldern des EDI profitieren. Dieser Entscheid von Bundesrat Berset sorgt für Kritik. Er setze falsche Anreize, zumal jene bestraft werden, welche in den letzten Jahren besonders aktiv waren, halten Politikerinnen und Politiker aus den entsprechenden Kantonen fest. Noch unklar ist, ob das Impulsprogramm nach 2019 weitergeführt werden soll oder nicht.

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