Revision des Unterhaltsrechts: Einführung eines Betreuungsunterhalts

Der Betreuungsunterhalt deckt nur die persönliche Betreuung durch einen Elternteil ab. Rechtsanwalt Schweighauser weist darauf hin, dass ein Krippenplatz in manchen Fällen günstiger sein könne als die persönliche Betreuung durch einen Elternteil. Dementsprechend fragt sich Schweighauser, ob die Eltern sich unter diesen Umständen dennoch auf den Standpunkt stellen können, dass die persönliche Betreuung für das Kind vorteilhafter sei.

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