Nachholimpfung gegen Masern und Auffrischimpfung gegen Pertussis

Wie die anderen Staaten der europäischen WHO-Region strebt auch die Schweiz mit der Nationalen Strategie gegen Masern die Masernelimination an. Im Rahmen dieser Strategie und in Zusammenhang mit den Impfempfehlungen für Keuchhusten hat das BAG eine Studie durchgeführt, die das Jahresvolumen der in Schweizer Hausarztpraxen verabreichten Nachholimpfungen gegen Masern und der Auffrischimpfung gegen Pertussis ermittelt.

Die Erhebungen zeigen eine langsame, aber kontinuierliche Zunahme des Anteils der Kinder und Jugendlichen, die gegen Masern geimpft sind. Die vielen Nachholimpfungen tragen merklich zur Verbesserung der Masern-Durchimpfung bei. Das beachtliche Volumen dieser Nachholimpfungen sowie auch der Auffrischimpfung gegen Keuchhusten zeugen von einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung. Da eine vollständige Elimination jedoch noch nicht erreicht ist, müssen die Impfbemühungen zwingend weitergeführt werden.

Die Studie schliesst daher mit den folgenden Schlüsselbotschaften, die auch für die Arbeit aller Fachpersonen der frühen Kindheit relevant sind:

  • Neun von zehn Nachholimpfungen erfolgen auf die Initiative der Ärtzinnen und Ärzte, aktives Anbieten ist daher wesentlich.
  • Kleinkinder müssen vor dem 24 Monat mit der zweiten Dosis gegen Masern geimpft werden. Jede Verzögerung erhöht das Infektionsrisiko, insbesondere wenn das Kind eine Kindertagesstätte besucht.