Kanton Basel-Stadt will Totalrevision des Tagesbetreuungsgesetzes

Bis anhin haben Eltern, die ihre Kinder in einer Betreuungseinrichtung mit einer nicht-kommerziell ausgerichteten Trägerschaft betreuen liessen, von höheren Beiträgen des Kantons und der Gemeinden profitiert. Dabei konnten aber diese Eltern den Betreuungsort nicht wählen, sondern wurden von einer Vermittlungsstelle zugewiesen. Neu sollen alle Betreuungsangebote – ungeachtet der Ausrichtung ihrer Trägerschaft – dieselben Unterstützungszahlungen erhalten und alle Eltern den Betreuungsort frei wählen können.

Gemäss Botschaft des Regierungsrates zur Totalrevision wird das zuständige Departement Vorgaben zur Qualität in Kitas und Tagesfamilien festlegen, wobei es sich um Mindestvergaben zur Qualität ebenso wie um Vorgaben zur Qualitätssicherung und -entwicklung handelt, die für die Kitas und Tagesfamilien verpflichtend sind. Ebenso ist vorgesehen, dass das Departement Leistungserbringende mit Koordination, Beratung, Förderung von Fort- und Weiterbildung sowie Beiträgen an Projekte zur Qualitätsentwicklung unterstützen kann. Die genauen Bestimmungen werden nach der Totalrevision in einer Verordnung durch den Regierungsrat festgelegt und sind deshalb in der Vernehmlassung nicht weiter ausgeführt.

Reaktionen von unterschiedlichen Betreuungsanbietern finden sich in diesem Beitrag der Basellandschaftlichen Zeitung.

Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich auf der entsprechenden Website des Kantons Basel-Stadt.