Das Aargauer Volk sagt Ja zum Kinderbetreuungsgesetz

Das neue Gesetz wurde als Gegenvorschlag zur Initiative des Lehrerverbandes alv von Regierung und Parlament ausgearbeitet. Im Gegensatz zur Initiative, die vom Volk mit 75,2% angelehnt wurde, sieht das Gesetz keine finanzielle Beteiligung des Kantons vor, macht zudem keine Angaben zur Qualität der Kinderbetreuung und überträgt damit sämtliche Verantwortung den Gemeinden. Es verpflichtet diese, ein "bedarfsgerechtes" Angebot an Kinderbetreuung zu gewährleisten, hält jedoch nirgends genauer fest, was dies bedeutet. Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen wird die Kinderbetreuung im Aargau entsprechend auch nach dieser Abstimmung auf lokaler Ebene sehr unterschiedlich geregelt bleiben.

Das Ja zum neuen Kinderbetreuungsgesetz kam gegen den Widerstand von FDP und SVP sowie des Verbands der Gemeindepräsidenten zu Stande. Entscheidend waren dabei vor allem hohe Ja-Anteile in den Städten und städtischen Regionen wie Baden und Aarau. In ländlichen Regionen war die Ablehnung teilweise hoch.

Die Resultate im Detail finden sich auf der Website des Kantons Aargau.