Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Was machen die Kantone und Gemeinden?

Gemäss der Informationsplattform machen derzeit die Kantone Aargau, die beiden Appenzell, Luzern und Uri keinerlei Vorgaben zur Ausbildung des Betreuungspersonals in Kitas.

Bei den schulergänzenden Angeboten kommen die Kantone St. Gallen und Nidwalden ohne Regelung hinzu, während der Kanton Luzern Vorgaben für öffentliche Einrichtungen macht.

Ein ganz anderes Bild zeigt sich im Bereich der Tagesfamilien: Hier kennt nachwievor die Mehrheit der Kantone (17 von 26) keine kantonalen Vorgaben zur Ausbildung (vgl. Zusammenfassung der Aktualisierungen).